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Führerschein auf Probe | |
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Auffälligkeit: |
Folgen: |
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Ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße
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Teilnahme an Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre
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Nach Besuch des Aufbauseminars erneute Auffälligkeit: ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße
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Verwarnung durch Fahrerlaubnisbehörde, damit verbunden eine Empfehlung innerhalb von 2 Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Teilnahme bringt zwei Punkte Rabatt im Verkehrszentralregister
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Entziehung der Fahrerlaubnis Sperrfrist mindestens 3 Monate In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld
von mindestens 40,-
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In der Gruppe der schwerwiegenden Zuwiderhandlungen sind neben denStraftaten im wesentlichen Verstöße gegen Vorschriften der StVO genannt; außerdem die Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG ( Alkohol und Drogen ) | |