









Sie haben ein Schreiben vom Amt bekommen mit der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar
(gilt nicht für freiwillige Seminare zum Punkteabbau)
Der wichtigste Teil dieser Anordnung ist die
festgesetzte Frist zur Abgabe der Teilnahmebescheinigung über ein abgeschlossenes Seminar.
Das heisst, das Seminar muss bis dahin beendet sein !
Das bedeutet für Sie: