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Die verkehrspsychologische Beratung (gemäß § 38 der Fahrerlaubnisverordnung) bietet
Menschen Hilfestellung, die im Straßenverkehr wiederholt Schwierigkeiten hatten und
dadurch Punkte gesammelt haben. Mit anerkannten Gesprächspartnern (nach §4 Abs. 9
Straßenverkehrsgesetz) finden innerhalb von 2-4 Wochen 3 Einzelberatungen statt.
Dabei kann dann über angemessenes Verhalten im Straßenverkehr, die eigene Risikoeinschätzung
sowie Emotionen beim Fahren gesprochen werden und über alle weiteren Themen, die
Sie in diesem Zusammenhang interessieren. Gemeinsam werden die Themen anschließend
ausgewertet, um Ursachen herauszufinden und Wege zur Veränderung aufzuzeigen.
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