Seminarvertrag
Vertrag über die Teilnahme an einem Aufbauseminar ASF
Diesen Vertrag erhalten Sie bei der Anmeldung eines Aufbauseminares.
Die Fahrschule verpflichtet sich zur Durchführung des Aufbauseminars. Das Aufbauseminar erfüllt alle Voraussetzungen des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnis-
Das Seminar wird in Gruppen von mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt. Es besteht aus einem theoretischen Teil mit 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer. An einem Tag darf nicht mehr als eine Sitzung stattfinden
Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens dient. Die Dauer der Fahrprobe beträgt mindestens 30 Minuten. Dabei ist ein Fahrzeug zu verwenden, das den Anforderungen des Absatzes 2.2. der Anlage 7 zur Fahrerlaubnis-
Jeder Seminarteilnehmer erhält ein Begleitmaterial zum Aufbauseminar, in dem die Inhalte des Seminars festgelegt und beschrieben werden. Gleichzeitig enthält das Begleitmaterial Fragebögen, die zur Vorbereitung der nächsten Sitzung dienen sollen. Das Begleitmaterial ist in der Kursgebühr enthalten und bleibt Eigentum des Teilnehmers.
Für die Teilnahme am Seminar wird ein Pauschalentgelt in Höhe von ¬ vereinbart. Dieses Entgelt gilt alle im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme von der Fahrschule zu erbringenden Leistungen ab. Das Entgelt ist vor Beginn des Seminars fällig. Der Seminarteilnehmer hat die volle Seminargebühr auch dann zu entrichten, wenn er an einer einzelnen Sitzung oder an der Fahrprobe nicht teilnimmt, da es sich um einen geschlossenen Kurs handelt. Der Teilnehmer kann jedoch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, den er nicht selbst verschuldet hat, außerordentlich kündigen. In diesem Fall ist die Kursgebühr anteilig geschuldet. Soweit danach eine Überzahlung vorliegt, wird diese zurückerstattet.
Die Fahrschule ist verpflichtet, bei Kursbeginn die Sitzungstage sowie den Tag der Fahrprobe einschließlich Uhrzeit dem Seminarteilnehmer mitzuteilen. Dieser hat das Recht, vor Seminarbeginn von dem Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Seminarzeiten sind ihm bereits bei der Anmeldung schriftlich mitgeteilt worden. Im Falle des berechtigten Rücktritts fällt ein Entgelt nicht an. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
Der Seminarleiter kann einen Teilnehmer vom Kurs ausschließen, wenn dieser durch sein Verhalten oder in seiner Person liegende Umstände das Seminar stört. In diesem Fall behält die Fahrschule ihren Anspruch auf das vereinbarte Entgelt.
Die Fahrschule verpflichtet sich, über die in der Anordnung der Verwaltungsbehörde enthaltenen persönlichen Daten sowie tatsächliche Umstände Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere ist der Seminarleiter verpflichtet, über die in der Anordnung aufgeführten Verkehrszuwiderhandlungen Stillschweigen zu bewahren und sie vor dem Zugriff Dritter zu sichern; sie darf diese Daten jedoch für die interne Durchführung des Aufbau-
Der Teilnehmer ist zur pfleglichen Behandlung der Unterrichtsräume, des Unterrichtsmaterials und der Fahrzeuge verpflichtet. Für Schäden haftet er nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, über persönliche Daten und über Verkehrszuwiderhandlungen anderer Teilnehmer Stillschweigen zu bewahren.
Der Teilnehmer erhält nach Abschluß des Aufbauseminars eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Die Fahrschule darf aufgrund der Fahrerlaubnis-
Erfüllungsort ist der Sitz der Fahrschule. Hat der Seminarteilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.
Mit Zahlung der Kursgebühr ist dieser Vertrag rechtsgültig.